A) Geltungsbereich
Die endesha AG (nachfolgend: endesha) erbringt die in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen
beschriebenen Dienstleistungen gegenüber ihren Vertragspartnern (im folgenden:
Kunden) gemäß den nachfolgenden Bedingungen, sofern die jeweilige
Dienstleistung Zugang zum Internet oder sonstige Internetdienste oder Telekommunikationsdienste
beinhaltet. Der Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen erstreckt
sich auch auf alle Produkte der endesha, die unter eigenständigem Markennamen
vertrieben werden.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden auch dann
keine Anwendung, wenn der Kunde hierauf Bezug nimmt oder endesha ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht.
B 1) Zustandekommen und Dauer des Dienstleistungsvertrages bei endesha - offenes
Internet by Call
Der Vertrag zwischen dem Kunden und endesha kommt jeweils durch die Wahl der
endesha Anschlusses seitens des Kunden und die erfolgreiche Herstellung der Telefonverbindung
zustande. Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer
der durch die Wahl der endesha Anschlusses eingeleiteten Verbindung geschlossen.
B 2) Zustandekommenden und Dauer des Dienstleistungsvertrages bei endesha - Preselection
Der Vertrag zwischen dem Kunden und endesha kommt auf Antrag des Kunden mit der
Annahme durch endesha zustande. Der Kunde versichert mit der Antragstellung volljährig
und voll geschäftsfähig zu sein. Die Bestätigung der Annahme
durch endesha kann auch per E-Mail erfolgen. Der Vertrag wird auf unbestimmte
Zeit geschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum
Ende des Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt werden.
B 3) Zustandekommenden und Dauer des Dienstleistungsvertrages bei endesha - DSL
Der Vertrag zwischen dem Kunden und endesha kommt auf Antrag des Kunden mit der
Annahme durch endesha zustande. Der Kunde versichert mit der Antragstellung volljährig
und voll geschäftsfähig zu sein. Die Bestätigung der Annahme
durch endesha kann auch per E-Mail erfolgen. Der Vertrag wird auf unbestimmte
Zeit geschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten,
sofern keine andere Kündigungsfrist angegeben wurde, schriftlich gekündigt
werden
Mündliche Erklärungen vor oder bei Vertragsschluß in den Fällen
B2 + B3 sowie darüber hinaus alle Erklärungen von nichtvertretungsberechtigten
Mitarbeitern der endesha sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt
werden.
C) Leistungen
Der Umfang der endesha Leistungen bestimmt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.
Erbringt endesha kostenlose Zusatzleistungen, kann endesha diese nach einer Ankündigung
mit angemessener Frist jederzeit einstellen. Verschafft endesha dem Kunden zu
Selbstkosten die Leistung eines Dritten, z.B. eines Anbieters von Übertragungswegen
zwischen den endesha Netz- Zugangsknoten und dem Rechner des Kunden, so beschränkt
sich die Verpflichtung von endesha auf die treuhänderische Wahrnehmung der
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Dritten; der
Kunde ist verpflichtet, endesha von sämtlichen Ansprüchen des Dritten
freizuhalten.
D) Leistungshindernisse
endesha erbringt ihre Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten. Leistungsunterbrechungen oder -verzögerungen aufgrund
höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die endesha oder deren
Zulieferer die Leistung zeitweise oder auf Dauer unmöglich machen oder
unzumutbar erschweren, hat endesha nicht zu vertreten, es sei denn, endesha trifft
ein Verschulden. Ereignisse in dem vorbezeichneten Sinne sind unter anderem
Streik und Aussperrung, technische Ausfälle bei anderen Betreibern von
Telekommunikationsanlagen, -übertragungswegen oder -netzen, Ausfälle
bei der Stromversorgung, bei Naturkatastrophen, bei Gewaltakten Dritter, sowie
die mißbräuchliche, insbesondere übermäßige Inanspruchnahme
der endesha Dienste sowie behördliche Eingriffe.
E) Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
E 1) Internetdienste
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von endesha ausschließlich zweckentsprechend
zu nutzen. Er verpflichtet sich, bei der Nutzung nicht gegen Rechtsvorschriften
zu verstoßen, sowie jede mißbräuchliche Nutzung zu vermeiden.
Insbesondere ist er verpflichtet,
• dafür Sorge zu tragen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile
davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet
werden;
• sämtliche für die Nutzung des Internet allgemein geltenden
Regeln zu wahren; darunter fällt auch das Verbot, "Spams" (elektronische
Massen-Postwurfsendungen) oder "Mail-Bomben" (Mails mit über
5 MB Anhängen oder massenhafte gleichadressierte Mails) zu versenden;
• den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen,
z.B. Passworte geheim zu halten oder bei Erfordernis für deren Änderung
Sorge zu tragen;
• endesha von jeder Haftung, die darauf beruht, dass die Nutzung der endesha
Dienste durch den Kunden Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt,
Dritten gegenüber freizuhalten; dies gilt auch für Inhalte und Zeichen,
die der Kunde endesha zur Bereithaltung in WWW-Präsenzen zur Verfügung
gestellt hat.
Ferner obliegt es dem Kunden,
• keine Angebote abzurufen, zu speichern, online oder offline zugänglich
zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf seiner Website zu speichern
oder auf solche Informationen hinzuweisen, die pornographische Schriften im
Sinne von § 184 StGB oder jugendgefährdende Schriften im Sinne der
§§ 1, 6, 21 GjS darstellen, die im Sinne von §§ 86, 131
StGB zum Rassenhaß aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen,
den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben,
zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten,
das Ansehen von endesha schädigen können oder sonstige rechts- und
sittenwidrige Inhalte enthalten. endesha ist berechtigt, derartige Inhalte kurzfristig
nach Bekanntwerden aus dem Netz zu entfernen.
• Daten ausschließlich unter Nutzung der gängigen Standards
der Protokollfamilie TCP/IP zu übermitteln.
• Maßnahmen und Tätigkeiten, die die Sicherheit des endesha
Netzes, von endesha Kunden und Nutzern des endesha-Netzes, sowie von Teilnehmern
anderer Netze beeinträchtigen oder gefährden, zu unterlassen. Die
Sicherheit ist bereits dann gefährdet, wenn der Versuch einer unberechtigten
Nutzung (z.B. eines Port Scans) unternommen wird.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seitens endesha eine Überprüfung
des Inhalts der aus dem Internet abrufbaren Daten aufgrund der Art der Leistung
nicht erfolgen kann. Den Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen, sowie
schadensstiftender Software (z.B. Viren) durch den Kunden kann endesha daher
nicht ausschließen. Das gilt auch hinsichtlich möglicherweise jugendgefährdender
Schriften und Bilder.
endesha behält sich das Recht vor, Kunden, die ihre Pflichten und Obliegenheiten
verletzen, von einer weiteren Nutzung des Dienstes auszuschließen. Einer
Unterrichtung des Anschlußinhabers bedarf es dabei nicht.
Bei der Bereitstellung von Domains ist der Kunde zur Mitwirkung durch Angabe
aller Informationen, die endesha nachfragt, verpflichtet. Eine Überprüfung
dieser Informationen des Kunden, auch auf Plausibilität, erfolgt durch
endesha nicht.
Für den Nutzer eines Domainnamens können sich aus der Registrierung
weitere Rechte und Pflichten ergeben. Die jeweils gültigen Richtlinien
sind bei den zuständigen Network information Centern (nachfolgend NIC)
und auf Anfrage über endesha erhältlich.
Bei der Bereitstellung von Domains stellt der Kunde sicher, daß keine
Rechte Dritter durch die Domain verletzt werden. In allen mit der Beanspruchung,
Nutzung oder Registrierung eines Domainnamens verbundenen namens- oder markenrechtlichen
Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Dritten, ist der Kunde für die
Rechtmäßigkeit der Nutzung des von ihm gewählten Namens allein
verantwortlich. Sollten Dritte entsprechende Ansprüche gegen endesha geltend
machen, stellt der Kunde endesha von jeglichen hieraus resultierenden Ansprüchen
Dritter frei.
Bei der Dienstleistung Webhosting gewährt der Kunde endesha das zeitlich
auf die Dauer des Vertrags befristete, nicht übertragbare, auf den Standort
des jeweiligen Servers beschränkte, nicht ausschließliche Recht,
die geschützten Inhalte der Website des Kunden zu Zwecken dieses Vertrags
auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Speicherung dient, und
auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
Die Nutzung der endesha Dienste steht ausschließlich dem Kunden sowie den
mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen (Privatkunden) bzw.
dem von ihm beschäftigten Personal (Geschäftskunden) zu. Eine Nutzung
durch sonstige Dritte, insbesondere der Wiederverkauf der endesha Dienste, bedarf
der schriftlichen Zustimmung durch endesha beziehungsweise des Abschlusses des
"Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen im Internet-Bereich".
Zeit- oder volumenabhängige Gebühren hat der Kunde auch dann zu
zahlen, wenn sie auf einer unbefugten Nutzung seines Zugangs oder auf technischen
Defekten seiner Anlagen oder der Anlagen seiner Kommunikationspartner beruhen.
Weist der Kunde nach, dass die unbefugte Nutzung bzw. der technische Defekt
für ihn unabwendbar war und dass ihm wegen der Gebührenbelastung
kein durchsetzbarer Ersatzanspruch gegen den unbefugten Nutzer bzw. gegen
den Kommunikationspartner zusteht, beschränkt sich der Anspruch von endesha
auf die endesha entstandenen Aufwendungen.
Bei den angebotenen DSL - Angeboten handelt es sich in der Regel um Einzelplatzangebote.
Sofern nicht ausdrücklich erlaubt, ist eine Verwendung durch mehrere
Nutzer oder Rechner im Netzwerk nicht gestattet. Die Zugangsdaten sind vertraulich
zu behandeln, der Zugang ist zu kontrollieren und bei Verdacht auf eine mißbräuchliche
Verwendung durch Dritte die endesha GMBHzu informieren, damit Zugänge gesperrt
oder geändert werden können.
E 2: Sprachdienste (Preselection)
Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, der Rechtsform,
der Adresse, der Bankverbindung sowie technische Änderungen unverzüglich
mitzuteilen. Der Kunde erhält von endesha per E-Mail eine Rechnung auf die
vom Kunden getätigten Umsätze sowie über das WWW eine Aufstellung
der einzelnen Verbindungen (EVN). Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt
und ohne Abzug fällig, auf Wunsch des Kunden ist Bankeinzug durch endesha
möglich. Gegen Forderungen von endesha kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, bzw. Zurückhaltung
oder Leistungsverweigerungsrechte geltend machen. Eventuell auftretende Rückerstattungsansprüche
des Kunden wegen zuviel gezahlter Beiträge, Doppelzahlungen und Ähnliches
werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten
Rechnung gutgeschrieben. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung können
innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt geltend gemacht werden. Unterbleibt dies,
gilt die Rechnung als anerkannt. Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden vorbehaltlich
der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe
von 5% p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet. Kommt
der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate ganz oder teilweise in
Verzug kann endesha das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und den
Anschluss für abgehende Telefonate über endesha sperren.
G) Datenschutz
endesha weist ihre Kunden darauf hin, dass endesha nach näherer Maßgabe
der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen personenbezogene Daten bzw.
Unternehmensdaten erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt,
soweit dies für die Begründung und ordnungsgemäße Abwicklung
des Vertragsverhältnisses erforderlich oder sonst rechtlich zulässig
ist.
Verbindungsdaten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erhoben,
verarbeitet, genutzt und übermittelt, soweit dies zur Bereitstellung
der endesha Leistungen, zu deren Abrechnung oder Nachweis oder sonst zur Vertragsabwicklung
notwendig ist. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nutzung durch Dritte (Punkt
8) diese hierauf hinzuweisen und auf Verlangen von endesha schriftlich zu bestätigen,
dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist.
Soweit die Speicherung von personenbezogenen Daten zur Verwaltung von, durch
den Kunden beauftragten Domains im Rahmen der Registrierungsprozeduren des
jeweiligen NIC erforderlich ist, werden Name und Anschrift des Kunden sowie
gegebenenfalls die Namen der vom Kunden benannten administrativen und technischen
Ansprechpartner an die NIC weitergegeben. Die NIC veröffentlicht diese
Daten in einer über das Internet von jedermann einsehbaren Datenbank.
Der Kunde erklärt mit der Auftragserteilung sein Einverständnis
zur Weitergabe dieser Daten.
H) Haftung für Mängel des Liefergegenstandes
1. Für Mängel des Liefergegenstandes haftet endesha nur nach Maßgabe
der nachfolgenden Bestimmungen.
2. Bei Mängeln des Liefergegenstandes hat endesha das Recht nach seiner
Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder unentgeltlicher Ersatzlieferung
zu leisten.
3. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung)
fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunde jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
4. Wähl der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
5. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
ist die Haftung von endesha in jedem Fall auf den Schaden begrenzt, dessen Umfang
sich nach § 7 Abs. 2 TKV richtet. Die Haftung von endesha nach dem Produkthaftungsgesetz
und anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt hiervon unberührt.
Soweit die Informationen über bereits bestehende Domainregistrierungen
bei den NIC fehlerhaft ist, besteht eine Pflicht von endesha, den hieraus entstehenden
Schaden zu ersetzen, nur, falls endesha diesen Fehler arglistig verschwiegen
hat oder falls Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von endesha vorliegt. Eine
weitergehende Gewährleistung oder Haftung ist ausgeschlossen.
6. Als Beschaffenheit des Liefergegenstandes gilt grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung von endesha als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung von endesha stellt daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe des Liefergegenstandes dar.
7. Garantien im Rechtssinne sind durch endesha nur dann abgegeben, wenn sie als
Zusicherung bestimmter Eigenschaften des Liefergegenstandes bezeichnet sind.“
I) Schlußbestimmungen
1. Für das Geschäftsverhältnis, einschließlich der Ansprüche
aus Wechseln oder Schecks, ist Deutsches Recht vereinbart mit Ausnahme des
Wiener UN-Kaufrechts. Ist bei Lieferung ins Ausland in dem ausländischen
Staat eine Gesamtverweisung auf Deutsches Recht unzulässig, gelten die
Regeln des Ausländischen Rechts als vereinbart, die dem Deutschen Recht
am ehesten gleichwertig sind.
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen
Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Gießen,
sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. endesha
ist jedoch berechtigt, auch bei dem für den Kunden zuständigen Gericht
zu klagen.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ungültig
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende
gesetzliche Regelung.“
Butzbach, September 2009